Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der HOPP HOPP Events
1.Geltungsbereich/Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Mieter und der Hopp Hopp
Hüpfburgen- & Eventverleih Bielefeld (folgend HoHoHü genannt); die HoHoHü wird vertreten durch Herrn Sebastian
Kurschat, Hellingstr. 11a. 33609 Bielefeld; Handy-Nr.: 0151 - 24152820.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die in Auftragsbestätigung oder Mietvertrag angegebenen Leistungen und
Anmietungen der dort näher bezeichneten Artikel. Aus dem Mietvertrag/Auftragsbestätigung gehen die
Zeiten für Veranstaltungstag, Mietdauer, alle Kosten für Anlieferung, Aufbau sowie aller Mietpreise hervor.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit Bestätigung per Email (jeweils vom Mieter und Vermieter) oder mit Unterschrift der
Auftragsbestätigung und der Nutzungsbedingung oder durch Zahlungseingang zustande. Alle Absprachen
sowie Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform.
4. Zahlungsbedingungen und Mietzeitraum
Außer bei schriftlichen Vereinbarungen gelten folgende Regelungen:
Der Mietpreis und der Mietzeitraum unserer Artikel bezieht sich immer auf einen Veranstaltungstag, nicht auf
24 Stunden. Es ist also egal, zu welcher Uhrzeit unsere Artikel abgeholt werden. Ein Miettag endet um 0
Uhr. Die kostenfreie Rückgage unserer Artikel am Vormittag des Folgetages ist kulant für den Kunden
eingerichtet – sofern das bei unserem Personal zeitlich möglich ist.
Bei Anmietung unserer Artikel ist der fällige Mietbetrag per Vorkasse/ Überweisung vorab zu entrichten,
sofern nichts anderes vereinbart wird. Nach verbindlicher Reservierung muss die Entrichtung des
Mietbetrages innerhalb von einer Woche, bei langer Vorlaufzeit innerhalb von zwei Wochen, nach
Auftragserteilung auf dem in den Unterlagen genannten Konto der HoHoHü erfolgt sein. Andernfalls kann die
HoHoHü nicht dafür garantieren, dass der Mietartikel für Sie reserviert bleibt.
Auf jeden Buchung fällt eine Kaution in Höhe von 50 Euro an und wird vollumfänglich bei Rückgabe
zurückerstattet, sofern keine schuldhaft verursachten Mängel wie Nässe, Schäden, Unvollständigkeit oder
Schmutz an den Artikeln aufgetreten sind. Bei Profi Hüpfburgen fallen 100 Euro Kaution an.
Eine Rückzahlung des Mietbetrages oder Teilen ist außerdem nur dann möglich, wenn die unter Punkt 5
bzw. Punkt 6 gelisteten Bedingungen erfüllt werden.
Eine Rückzahlung bei unangekündigter Nichtabholung oder nicht wetterbedingter Stornierung am Verleihtag
der Mietartikel ist ausgeschlossen.
Erfolgen die Zahlungen nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, kann die HoHoHü (Vermieter) wegen
einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers (Mieter) fristlos vom Vertrag zurücktreten und
Schadenersatz fordern.
5. Rücktritt des Vermieters
In folgenden Fällen ist die HoHoHü berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten:
1) Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung,
2) ungeeigneter Veranstaltungsort,
3) ungeeignetes Aufsichtspersonal,
4) ungenügender Versicherungsschutz oder ungeeignete Wetterbedingungen
5) wenn der Vermieter ohne Ab- oder Rücksprache länger als 30 Minuten auf den Mieter vor Ort
warten muss. In diesem Fall kann der Vermieter von einseitiger Nichterfüllung des Vertrags
ausgehen und sofort zurück treten.
Es besteht in diesem Fall kein Anrecht auf Rückzahlung des Mietbetrages.
6) Der Vermieter behält sich vor, eine Verspätungsgebühr i.H.v. 20 Euro von der Kaution
einzubehalten, wenn der Mieter deutlich verspätet (30 Minuten und länger) zur Abholung bzw.
Rückgabe kommt.
6. Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber (Mieter) kann bis zum Buchungstag vor dem Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Dies ist
in schriftlicher oder mündlicher Form zulässig (Email oder Anruf zur Absprache über das weitere Vorgehen
vor Veranstaltungsbeginn genügt). Im Falle des Rücktritts ist der Auftraggeber (Mieter) verpflichtet,
Stornierungskosten in folgender Höhe zu zahlen:
– bei Stornierung ab 14 - 8 Tage vor Veranstaltungstag: 25% der vereinbarten Mietgebühr
– bei Stornierung ab 7 - 3 Tage vor Veranstaltungstag: 60% der vereinbarten Mietgebühr
– bei Stornierung ab 2 Tage vor Veranstaltungstag: 75% der vereinbarten Mietgebühr
– bei Stornierung ab 1 Tag vor Veranstaltungstag: 90% der vereinbarten Mietgebühr
– bei Stornierung am Buchungstag 100% der vereinbarten Mietgebühr
Bei Buchungen, die bei Abholung bzw. Lieferung bezahlt werden sollen, gehen wir von einer verbindlichen
Reservierung aus. Im Falle einer Nichtabholung oder Stornierung, stellen wir die entsprechenden
Stornogebühren und g.g.f. die Verspätungsgebühr in Rechnung. Diese erhalten Sie dann per Post und ist
zahlbar innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum.
Stornogebühren für Hüpfburgen sind nicht zu zahlen, wenn Regen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit (70%
und mehr) während des Veranstaltungszeitraums angekündigt ist oder es durchgehend regnet. Wenn es am
Veranstaltungstag bspw. eine bis zwei Stunden lang regnet oder am Vortag eine bis zwei Stunden Regen
angekündigt ist und die Hüpfburg den restlichen Tag genutzt werden kann, kann nicht kostenlos wegen
Regen storniert werden. Bei kurz angesiedelten Veranstaltung über bspw. 2-3 Stunden gilt hier eine
Ausnahme. Da sich Wetterprognosen in Apps nahezu stündlich ändern, sprechen wir uns daher erst am
Abend davor oder kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn ab.
Artikel, die auch drinnen genutzt werden können, bspw. Popcornmaschinen oder Slusheismaschinen,
Bierzeltgarnituren etc., sind von dieser Regelung ausgenommen und unterliegen der o.g. Stornogebühren.
Es besteht die Möglichkeit kostenlos auf einen anderen Tag umzubuchen. Sollte kein Ersatztermin gefunden
werden, werden die jeweiligen Stornogebühren einbehalten, die beim Zeitpunkt der ersten
Auftragsstornierung fällig geworden wären.
Sollte die Veranstaltung im Krankheitsfall des Kindes, Corona bedingter Quarantäne oder ähnlicher
Umstände abgesagt werden, können Sie ebenfalls gerne auf eine späteren Zeitpunkt umbuchen. Eine
Stornierung ist jedoch nur zu den o.g. Gebühren möglich.
Wir nutzen für die Beurteilung ausschließlich die Daten von www.wetter.de.
7. Verpflichtung des Auftraggebers (Mieter)
Der Mieter ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Voraussetzungen zur
Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen:
- Rückgabe der Mietartikel erfolgt um 10:00 Uhr morgens am darauffolgenden Tag des Nutztages, sofern
nichts anderes vereinbart wird. Grobe Überschreitung des Rückgabezeitraums wird mit der Berechnung
eines Folgetags aufgeschlagen.
- Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit und Schutz unserer Artikel (z.B. gegen
Diebstahl, Vandalismus)
- Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie
- Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse,
- ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes
- Volljährige Beaufsichtigungsperson sofern vom Auftraggeber gestellt.
- Ausreichender Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht)
- Bei Anlieferung ist der durch unser Unternehmen beauftragten Person freier Zugang zu Ihrem
Veranstaltungsort und eine freie Einfahrt für Kfz (max. 2,8t) bis zur Aktions-/Veranstaltungsfläche zu
gewähren.
- Alle Mietartikel, vor allem unsere Hüpfburgen, werden bei der Rückgabe auf Funktion, Sauberkeit und
Schäden überprüft. Bei Rückgabe unserer Mietartikel müssen sich diese in einem sauberen, trockenem und
wie bei der Ausgabe einwandfreien Zustand befinden. Müssen die zurückgegebenen Mietartikel gereinigt,
getrocknet oder repariert werden, so stellen wir dies dem Auftraggeber (Mieter) gesondert in Rechnung
(siehe 10. Schadensregulierung).
8. Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
Sollten Sie einen Defekt an unseren Artikeln feststellen, so müssen wir diesen vor oder unmittelbar bei
Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, sodass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen
können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren und eine Erstattung des
Geldes ist ausgeschlossen. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen oder starkem Wind zu nutzen, hierbei ist der
Betrieb sofort einzustellen. Hierzu ist bei einer Hüpfburg erst der Lüfter abzuschalten und diesen
entsprechend vor Regen zu schützen.
9. Haftung/Gewährleistung
1) Für absolute Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietartikeln haftet der Mieter in vollem
Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert und dem bis zur Wiederbeschaffung anfallenden Verdienstausfall.
Dazu erklärt er eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu haben, die die Kosten u.g.U. übernimmt.
2) Der Vermieter verpflichtet sich im Falle einer zu tätigenden Wiederbeschaffung, das so schnell wie
möglich zu tun, um die anfallenden Kosten für den Mieter so gering wie möglich zu halten.
3) Ebenso haftet der Mieter bei Unfällen, so wie Personenschäden, die sich in seinem
Verantwortungsbereich (Mietdauer ab Lieferung/Abholung) ergeben und stellt den Vermieter von
Schadenersatzleistungen frei. Dem Mieter ist bekannt, dass nicht alle Hüpfburgen der DIN EN 14960 Norm
für Spielzeugsicherheit entsprechen sondern nur z.B. der DIN EN 71. Da es dem Mieter bekannt ist, setzt er
die Hüpfburg auf eigenes Risiko ein und haftet in vollem Maße.
4) Der Mieter versichert bei Vertragsabschluss, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht,
die ggf. entstandene Schäden aus der Veranstaltung, die nicht durch die Kaution reguliert werden können,
übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Schadensfall sofort der Fa. Hopp Hopp
Hüpfburgenverleih zu melden.
Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind ausgeschlossen, solange nicht
grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
5) Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.
6) Der Mieter trägt Sorge, dass unsere Artikel von einer erwachsenen Person mit klarem Verstand ständig
beaufsichtigt werden.
7) Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, sind Minderungs- oder
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
10. Schadensregulierung
Im Verantwortungsbereich des Mietnehmers entstandene Schäden und Verunreinigungen werden über die
Kaution reguliert und wie nachstehend pauschal abgerechnet:
Atypisch entstandene Risse im Gewebe, die keine Einsendung an einen externen Reparaturservice
erfordern, werden pauschal mit 25 € verrechnet. (Eine gerissene Naht kann immer mal entstehen und wird
von uns nicht berechnet.)
Verunreinigungen oder Nässe der Mietartikel werden pauschal mit 25 € für Reinigung verrechnet. Es besteht
jedoch die Möglichkeit abzusprechen, dass die Artikel vor Rückgabe vom Mieter getrocknet oder gereinigt
werden.
Bei überdurchschnittlich starker Verschmutzung oder Nässe, die ein unüblich hohes Maß an Reinigungs-
und Trocknungszeit erfordern, behält sich die HoHoHü vor, den Kautionsbetrag i.H.v. 50 € in Gänze
einzubehalten.
Da der Arbeits- und Zeitaufwand bei unseren Profi Modulen deutlich höher ist, können hierbei bis zu
100 € für Reinigung und Trocknung anfallen. Die Kosten für Reinigung wird von der hinterlegten
Kaution abgezogen. Insofern behalten wir die hinterlegte Kaution ein, bis wir die Profi Hüpfburg
kontrolliert haben und überweisen sie im Regelfall innerhalb einer Woche (abhängig von den
Wetterbedingungen) voll oder anteilig zurück.
Ist abzusehen, dass der Mietartikel nicht rechtzeitig wieder in einen für den nachfolgenden Mieter
akzeptablen (vermietbaren) Zustand zurückgeführt werden kann, behält sich der Vermieter das Recht vor,
zusätzlich den vollen Verdienstausfall über die vom schuldhaften Mieter hinterlegte Kaution oder über
kurzfristige Forderungen abzurechnen, sollte der Betrag die hinterlegte Kaution übersteigen.
11. Lieferung/ Lieferkosten/ Auf- und Abbaukosten
Die Abholung unserer Mietartikel an unserem Standort ist kostenfrei.
Lieferung der gebuchten Mietartikel ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Absprache und
Verfügbarkeit des Fahrers.
Bei gewünschter Anlieferung entstehen zusätzliche Kosten. Unsere Lieferkosten gelten für Anlieferung &
Abholung ab unserem Standort in Bielefeld.
Bei deutschlandweitem Versand übernehmen wir keine Haftung und/oder erstatten kein Geld zurück, wenn
der Versanddienstleister DHL die bestellten Artikel nicht rechtzeitig liefert. Wir versenden die Artikel i.d.R. 5
Tage vor Ihrem gebuchten Datum. Sie erhalten zur Nachverfolgung die Sendungsnummer. Der
durchschnittliche Transportweg dauert 3 Tage, somit sollten die Artikel immer schon vor dem Mietzeitraum
eintreffen. Falls nicht, kann der Firma Hopp Hopp Hüpfburg kein schuldhaftes Verhalten angelastet werden.
a) einmalige Pauschale (Rüstungszeit etc.):
Anlieferungen und Abholungen innerhalb unseres Liefergebiets in Bielefeld werden pauschal mit 50 Euro
berechnet. Für Lieferungen und Stadtrandgebiete oder außerhalb liegende Ortschaften oder Städte
berechnen wir 60 Euro.
Profi Module Hüpfburgen wie z.B. die Pirateninsel und die Hochzeitshüpfburg werden pauschal mit 100 Euro
berechnet innerhalb Bielefelds. Für Lieferungen und Stadtrandgebiete oder außerhalb liegende Ortschaften
oder Städte berechnen wir 120 Euro. Der Auf- und Abbau einer Hüpfburg ist inklusive. Bei meheren Profi
Hüpfburgen berechnen wir je Modul 40 Euro zusätzlich.
Bei Auf- und Abbau unserer Bierzeltgarnituren und Pavillons erheben wir eine Rüstungspauschale von
einmalig 20 Euro.
b) Deutschlandweite Lieferung
Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands setzen wir eine Kaution i.H.v 150 Euro fest, um eventuelle Risiken
zu minimieren. Die Kaution wird innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt und Prüfung der Burg auf Schäden
und Verschmutzung an den Mieter zurück überwiesen.
Profi Module können nicht versendet werden!
Der DHL Versand zum Mieter erfolgt rechtzeitig zum Tag der Veranstaltung. Die Sendungsnummer zur
Paketverfolgung wird von uns bereitgestellt.
Der Rückversand zu uns findet umgehend statt, spätestens am Vormittag des nächsten Werktages nach
Ablauf des Mietzeitraumes. Der Mieter trägt die Kosten für den Rückversand.
12. Wetterrisiko
Während Schlechtwetter-Perioden (Regen oder hohe Regenwahrscheinlichkeiten (60% und mehr) während
des Veranstaltungszeitraums, sowie starkem Wind) behält sich die HoHoHü (Vermieter) das Recht vor, die
Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine
Kosten. Werden die Mietobjekte trotzdem ausgeliehen und können wegen Schlechtwetter nicht genutzt
werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“. Es ist allerdings
möglich, das weitere Vorgehen am Vortag bzw. vor der Veranstaltung abzusprechen. Eine Stornierung oder
Umbuchung auf einen anderen Tag ist in dem Fall kein Problem.
Wenn es am Veranstaltungstag bspw. eine bis zwei Stunden lang regnet oder am Vortag eine bis zwei
Stunden Regen angekündigt ist und die Artikel den restlichen Tag genutzt werden können, kann nicht
kostenlos storniert werden. Bei kurz angesiedelten Veranstaltung über bspw. 4 Stunden gilt hier eine
Ausnahme.
Es besteht die Möglichkeit kostenlos auf einen anderen Tag umzubuchen. Sollte kein Ersatztermin gefunden
werden, werden die jeweiligen Stornogebühren einbehalten, die zum Zeitpunkt der ersten
Auftragsstornierung fällig geworden wären.
Wir nutzen ausschließlich die Daten von www.wetter.de für die Beurteilung, da diese Plattform am
akkuratesten ist. Andere Anbieter werden nicht berücksichtig.
13. Datenschutzerklärung
Alle durch HoHoHü erhobenen persönlichen Informationen aus Verträgen und Mitteilungen über Email etc.
werden streng vertraulich behandelt. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben.
14. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen, Bielefeld.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit
verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise wirtschaftliche am nächsten kommt.
Mit seiner Unterschrift im Mietvertrag/Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Mieter den Mietartikel /die
Hüpfburg nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß, in völlig intaktem, gesäubertem und trockenem(!)
Zustand wieder zu verpacken und an die HoHoHü zu übergeben.
Bei unsachgemäßem Umgang können Schäden durch Schimmelbildung entstehen, die einen Schadensfall
verursachen. Die Kosten des Schadensfalles übernimmt der o. g. Mieter. Des Weiteren trägt der Mieter für
die Dauer der Nichtnutzbarkeit des Artikels (Zeit der Reparatur/Reinigung) den gesamten Ausfall der
entgangenen Einnahmen seitens der HoHoHü.
Stand Januar 2022

